Bern, 05.09.2007 - Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge von aktuell 2.5% auf 2.75% anzuheben. Die Anpassung erfolgt per 1. Januar 2008. Damit wird der insgesamt positiven Entwicklung der Finanzmärkte Rechnung getragen.
Der Bundesrat stützte sich bei seinem Entscheid über die Höhe des Mindestzinssatzes insbesondere auf den langfristigen Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen. Dieser liegt aktuell bei rund 2.6%. Ausserdem berücksichtigte er die Ertragsmöglichkeiten von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Die Aktienmärkte entwickelten sich insgesamt in den letzten Jahren sehr positiv, auch wenn in diesem Jahr wieder grössere Schwankungen zu verzeichnen sind. Auch bei den Immobilien in der Schweiz konnte eine gute Rendite erzielt werden. Bei den Anleihen mussten jedoch Kursverluste hingenommen werden. Insgesamt war demnach die Entwicklung der Finanzmärkte positiv. Ein Mindestzinssatz leicht über dem langfristigen Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen ist deshalb aktuell gerechtfertigt.
Die Rendite der Portfolios war abhängig vom Anteil der Aktien. Der Pictet BVG-40 Index, welcher 40% Aktien und 60% Anleihen enthält, wies im Jahre 2006 eine Performance von 6.35% und 2007 bis Ende August eine solche von 2.37% auf. Wenn eine Vorsorgeeinrichtung jedoch nicht über angemessene Wertschwankungsreserven verfügt, sollte sie keine allzu hohe Aktienquote aufweisen, da ihr sonst bei Rückschlägen am Aktienmarkt eine Unterdeckung droht. Bei einer kleineren Aktienquote waren die Erträge jedoch kleiner. Der Pictet BVG Index 93, welcher einen Aktienanteil von rund 25% besitzt, erreichte 2006 eine Performance von 3.85%. 2007 lag die Rendite bis Ende August bei 0.70%. Da der Mindestzinssatz grundsätzlich für alle Kassen erreichbar sein muss, ist er vorsichtig festzulegen. Ebenfalls ist auf die in letzter Zeit gestiegenen Schwankungen an den Aktienmärkten hinzuweisen. Der Bundesrat hat deshalb auf eine weitergehende Erhöhung verzichtet. Selbstverständlich können Vorsorgeeinrichtungen eine höhere Verzinsung gewähren, wenn sie über die notwendigen Wertschwankungsreserven und Rückstellungen verfügen.
Vor dem Entscheid hatte der Bundesrat die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) und die Sozialpartner konsultiert. Die BVG-Kommission hatte mehrheitlich eine Anhebung des Satzes auf 2.75% empfohlen. Bei der Konsultation der Sozialpartner hatten sich die Arbeitgeberverbände für einen Satz von 2.75% ausgesprochen, während die Gewerkschaften einen Satz von mindestens 3% für angemessen erachteten. |