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16.12.2009

Berufliche Vorsorge: Finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2008

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15.10.2009

Berufliche Vorsorge: Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG an die Preisentwicklung auf den 1. Januar 2010

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14.10.2009

Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz bleibt bei 2%

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07.10.2009

Freizügigkeitsleistung auch für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

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19.12.2008

Berufliche Vorsorge: Finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2007

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22.10.2008

Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz wird auf 2% gesenkt

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09.10.2008

Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge an die Preisentwicklung auf den 1. 1. 2009

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26.09.2008

Anpassung der AHV/IV-Renten, neue Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge

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19.09.2008

Berufliche Vorsorge: Anpassung der Anlagebestimmungen

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11.10.2007

Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG an die Preisentwicklung auf den 1. Januar 2008

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05.09.2007

Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz wird auf 2.75% angehoben

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29.08.2007

Bericht zur Überschussverteilung in der beruflichen Vorsorge

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15.06.2007

Strukturreform in der beruflichen Vorsorge: Botschaft zur Verstärkung der Aufsicht

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28.03.2007

BVG: Regelungen beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung werden geklärt...

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28.02.2007

Verstärkung der Aufsicht inder beruflichen Vorsorge

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22.11.2006

Senkung des BVG-Umwandlungssatzes: Bundesrat verabschiedet Botschaft 

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19.10.2006

Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG an die Preis-entwicklung 

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29.09.2006

Eingetragene Partnerschaft und berufliche Vorsorge: Anpassung der bestehenden Verordnungen

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Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz bleibt bei 2%

 
STEIN

Bern, 14.10.2009 - Der Bundesrat hat beschlossen den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge im nächsten Jahr bei 2% zu belassen. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind vor allem die langfristige durchschnittliche Rendite der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien-, Anleihen- und Liegenschaftserträgen.

Der Bundesrat berücksichtigt bei der Festlegung des Mindestzinssatzes gemäss den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die Erträge der Bundesobligationen, sowie zusätzlich die Rendite der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Ausgangspunkt für die Festlegung des Satzes ist, wie bereits in den Vorjahren, der langfristige gleitende Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen. Dieser liegt aktuell bei rund 2.3%. Bei den Anleihen und Liegenschaften ist von positiven Erträgen auszugehen. Im Bereich der Aktienmärkte konnten jedoch die massiven Verluste des letzten Jahres trotz der eingetretenen Erholung bisher noch nicht kompensiert werden.

Die insgesamt ungenügende Entwicklung der Finanzmärkte spricht gegen eine Anhebung des aktuellen Satzes von 2%. Ein höherer Mindestzinssatz muss auch vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Unsicherheiten über die weitere wirtschaftliche Entwicklung abgelehnt werden. Auf der anderen Seite ist aufgrund der eingetretenen Erholung der Märkte in diesem Jahr eine Senkung des Satzes, und damit ein Wert erheblich unter dem langfristigen Durchschnitt der Bundesobligationen, nicht gerechtfertigt.

Auch die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hat an ihrer Sitzung vom 18. September 2009 mit grosser Mehrheit einen Mindestzinssatz von 2% vorgeschlagen. Die eingegangenen Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 1.5% bis 2.5%. Die von der Kommission favorisierte Formel zur Festlegung des Satzes ergibt 1.9%. Bei der Konsultation der Sozialpartner hat eine deutliche Mehrheit entweder einen Satz von 2% vorgeschlagen oder kann unter den gegenwärtigen Umständen mit einer Beibehaltung des Satzes leben.

 
 
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