SPACER  
FORTIUS LOGO  
HOME su ANGEBOT su FORTIUS su SERVICE su KONTAKT su LINKS

neues

im

16.12.2009

Berufliche Vorsorge: Finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2008

im

15.10.2009

Berufliche Vorsorge: Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG an die Preisentwicklung auf den 1. Januar 2010

im

14.10.2009

Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz bleibt bei 2%

im

07.10.2009

Freizügigkeitsleistung auch für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

im

19.12.2008

Berufliche Vorsorge: Finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2007

im

22.10.2008

Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz wird auf 2% gesenkt

im

09.10.2008

Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge an die Preisentwicklung auf den 1. 1. 2009

im

26.09.2008

Anpassung der AHV/IV-Renten, neue Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge

im

19.09.2008

Berufliche Vorsorge: Anpassung der Anlagebestimmungen

im

11.10.2007

Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG an die Preisentwicklung auf den 1. Januar 2008

im

05.09.2007

Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz wird auf 2.75% angehoben

im

29.08.2007

Bericht zur Überschussverteilung in der beruflichen Vorsorge

im

15.06.2007

Strukturreform in der beruflichen Vorsorge: Botschaft zur Verstärkung der Aufsicht

im

28.03.2007

BVG: Regelungen beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung werden geklärt...

im
 

28.02.2007

Verstärkung der Aufsicht inder beruflichen Vorsorge

im
 

22.11.2006

Senkung des BVG-Umwandlungssatzes: Bundesrat verabschiedet Botschaft 

im
 

19.10.2006

Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG an die Preis-entwicklung 

im
 

29.09.2006

Eingetragene Partnerschaft und berufliche Vorsorge: Anpassung der bestehenden Verordnungen

im
sp
 

...

 

...

IN
sp
IN
sp
 
 
 
 

Berufliche Vorsorge: Anpassung der Anlagebestimmungen

 
STEIN

Bern, 19.09.2008 - Die Anlagevorschriften für Pensionskassen, Freizügigkeitseinrichtungen und Säule 3a-Stiftungen werden angepasst. Die vom Bundesrat beschlossene Revision bezweckt einerseits eine stärkere Betonung des Vorsichtsprinzips und ein entsprechendes eigenverantwortliches Handeln, indem die Tätigkeiten, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bei der Vermögensbewirtschaftung der Einrichtungen transparent, nachvollziehbar und kontrollierbar festgehalten werden müssen. Andererseits wird das bestehende System der Anlagelimiten vereinfacht und der Anlagekatalog durch die Möglichkeit erweitert, in gut diversifizierte alternative Anlagen zu investieren. Die beschlossenen Verordnungsänderungen treten am 1. Januar 2009 in Kraft.

Das oberste Organ (im Normalfall der Stiftungsrat) der Vorsorgeeinrichtung soll sich gemäss den neuen Regeln bei seinen Entscheidungen über die Vermögensanlage noch stärker als bisher vom Vorsichtsprinzip leiten lassen. Es ist verantwortlich für eine nachvollziehbare Gestaltung, Überwachung und Steuerung der Vermögensbewirtschaftung. Ebenso bestimmt das oberste Organ in einem Reglement die Ziele und Grundsätze, die Organisation und das Verfahren der Vermögensanlage. Damit schafft das Führungsorgan die Grundlage für eine verantwortungsvolle, transparente und an die Situation der Pensionskasse angepasste Vermögensanlage.

Die vom Bundesrat beschlossene Revision der Anlagevorschriften reduziert und vereinfacht zudem das System der Anlagelimiten. Diese Begrenzungen sind nur noch Leitplanken, unabhängig davon muss jede Vorsorgeeinrichtung sorgfältig handeln, ihre Risiken angemessen verteilen und ihre Risikofähigkeit beachten. In diversifizierte Formen von alternativen Anlagen darf neu in einem gewissen Rahmen auch ohne separate Begründung investiert werden, doch ist dabei das Vorsichtsprinzip zu beachten.

Für das Wertschriftensparen im Bereich der Freizügigkeit und der Säule 3a gelten diese Anlagevorschriften sinngemäss. Im Bereich der Säule 3a wird neu die Möglichkeit eingeführt, in Obligationen guter Bonität oder in kapitalerhaltende Produkte zu investieren.

 
 
in  copyright inhalt (c) 2010 fortius     impressum