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16.12.2009

Berufliche Vorsorge: Finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2008

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15.10.2009

Berufliche Vorsorge: Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG an die Preisentwicklung auf den 1. Januar 2010

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14.10.2009

Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz bleibt bei 2%

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07.10.2009

Freizügigkeitsleistung auch für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

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19.12.2008

Berufliche Vorsorge: Finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2007

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22.10.2008

Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz wird auf 2% gesenkt

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09.10.2008

Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge an die Preisentwicklung auf den 1. 1. 2009

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26.09.2008

Anpassung der AHV/IV-Renten, neue Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge

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19.09.2008

Berufliche Vorsorge: Anpassung der Anlagebestimmungen

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11.10.2007

Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG an die Preisentwicklung auf den 1. Januar 2008

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05.09.2007

Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz wird auf 2.75% angehoben

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29.08.2007

Bericht zur Überschussverteilung in der beruflichen Vorsorge

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15.06.2007

Strukturreform in der beruflichen Vorsorge: Botschaft zur Verstärkung der Aufsicht

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28.03.2007

BVG: Regelungen beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung werden geklärt...

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28.02.2007

Verstärkung der Aufsicht inder beruflichen Vorsorge

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22.11.2006

Senkung des BVG-Umwandlungssatzes: Bundesrat verabschiedet Botschaft 

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19.10.2006

Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG an die Preis-entwicklung 

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29.09.2006

Eingetragene Partnerschaft und berufliche Vorsorge: Anpassung der bestehenden Verordnungen

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Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz wird auf 2% gesenkt

 
STEIN

Bern, 22.10.2008 - Der Bundesrat hat beschlossen, auf 1.1.09 den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge von aktuell 2.75% auf 2% zu senken. Damit wird der seit längerem feststellbaren negativen Entwicklung wie auch den aktuellen Schwankungen der Finanzmärkte Rechnung getragen.

Der Bundesrat berücksichtigt bei der Festlegung des Mindestzinssatzes gemäss den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die Erträge der Bundesobligationen, sowie zusätzlich die Rendite der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Ausgangspunkt für die Festlegung des Satzes ist, wie bereits in den Vorjahren, der langfristige gleitende Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen. Dieser liegt aktuell bei rund 2.48%. Während bei den Anleihen und Liegenschaften von positiven Erträgen auszugehen ist, mussten bei den Aktien erhebliche Kursverluste hingenommen werden. Insgesamt entwickelten sich die Portfolios der Vorsorgeeinrichtungen negativ. Der Bundesrat erachtet es deshalb als gerechtfertigt, vom langfristigen gleitenden Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen einen Abzug von 0.5 Prozentpunkten vorzunehmen. Dies ergibt einen Mindestzinssatz von 2%. Ein tieferer Zinssatz wiederum ist deshalb nicht angebracht, weil in der Vergangenheit auch bei einer guten Entwicklung der Finanzmärkte der Satz vorsichtig festgelegt wurde. Den Vorsorgeeinrichtungen wurde somit ermöglicht, Wertschwankungsreserven aufzubauen, um die aktuell negativen Marktentwicklungen auffangen zu können.

Dass ein Abzug vorzunehmen ist, muss angesichts der Finanzmarktentwicklung als unumgänglich bezeichnet werden. Allein in diesem Jahr verlor beispielsweise der Swiss Market Index SMI bis 20. Oktober 26.7%. Der Pictet BVG Index 25, welcher aus 25% Aktien und 75% Obligationen besteht, und auch als Benchmark im Bereich der Entwicklung von Pensionskassen-Portfolios verwendet wird, verlor 2008 bis 20. Oktober 9.62%. Auch 2007 wies er eine unbefriedigende Rendite von 0.94% auf. Die Immobilien Schweiz haben sich 2007 positiv entwickelt, doch ist ihr Anteil mit durchschnittlich knapp 13% zuwenig gross, um die negative Entwicklung kompensieren zu können. Die Portfolios der meisten Vorsorgeeinrichtungen dürften sich demnach in diesem Jahr deutlich negativ entwickelt haben.

Auch die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hat an ihrer Sitzung mehrheitlich einen Mindestzinssatz von 2% vorgeschlagen. Bei der Konsultation der Sozialpartner reichten die Stellungnahmen von 1.75% bis 2.25%. Während die Gewerkschaften für 2.25% plädierten, war die Stellungnahme der übrigen Verbände uneinheitlich.

Gemäss Gesetz überprüft der Bundesrat den Mindestzinssatz mindestens alle zwei Jahre. Je nach weiterer Entwicklung der Finanzmärkte kann er die nächste Überprüfung auch bereits in einem Jahr vornehmen.

 
 
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