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16.12.2009

Berufliche Vorsorge: Finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2008

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15.10.2009

Berufliche Vorsorge: Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG an die Preisentwicklung auf den 1. Januar 2010

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14.10.2009

Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz bleibt bei 2%

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07.10.2009

Freizügigkeitsleistung auch für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

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19.12.2008

Berufliche Vorsorge: Finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2007

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22.10.2008

Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz wird auf 2% gesenkt

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09.10.2008

Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge an die Preisentwicklung auf den 1. 1. 2009

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26.09.2008

Anpassung der AHV/IV-Renten, neue Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge

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19.09.2008

Berufliche Vorsorge: Anpassung der Anlagebestimmungen

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11.10.2007

Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG an die Preisentwicklung auf den 1. Januar 2008

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05.09.2007

Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz wird auf 2.75% angehoben

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29.08.2007

Bericht zur Überschussverteilung in der beruflichen Vorsorge

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15.06.2007

Strukturreform in der beruflichen Vorsorge: Botschaft zur Verstärkung der Aufsicht

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28.03.2007

BVG: Regelungen beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung werden geklärt...

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28.02.2007

Verstärkung der Aufsicht inder beruflichen Vorsorge

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22.11.2006

Senkung des BVG-Umwandlungssatzes: Bundesrat verabschiedet Botschaft 

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19.10.2006

Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG an die Preis-entwicklung 

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29.09.2006

Eingetragene Partnerschaft und berufliche Vorsorge: Anpassung der bestehenden Verordnungen

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NEWS 28.02.2007   VerstÄrkung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge

 
STEIN

Der Bundesrat hat die Vernehmlassungsergebnisse zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge zur Kenntnis genommen. Gestützt auf die Vernehmlassungsauswertung wird das EDI bis Ende Juni 2007 eine Revisionsvorlage ausarbeiten. Ziel der Vorlage ist es, die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge zu verstärken und Verhaltensregeln für die Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen (Governance) festzulegen. Zudem enthält die Vorlage auch Massnahmen zur Förderung der Arbeitsmarktpartizipation der älteren Arbeitnehmenden.

Das Vernehmlassungsverfahren hat gezeigt, dass zwar alle Teilnehmenden die Zielsetzung einer Stärkung der Aufsicht und der Oberaufsicht begrüssen, dass aber über die Art und Weise, wie diese Ziele erreicht werden sollen, kein Konsens besteht. Angesichts der widersprüchlichen Forderungen in der Vernehmlassung werden die Grundzüge der Vernehmlassungsvorlage im Wesentlichen in die Revisionsvorlage übernommen. Als zentrale Elemente sind eine Kantonalisierung resp. Regionalisierung der direkten Aufsicht über die Einrichtungen der 2. Säule und die Schaffung einer verwaltungsunabhängigen eidgenössischen Oberaufsichtskommission vorgesehen. Nicht mehr weiterverfolgt wird die in der Vernehmlassung vorgeschlagene Variante einer einzigen Aufsicht für Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen, da dies von den Vernehmlassungsteilnehmenden grossmehrheitlich abgelehnt wird.

Vor dem Hintergrund der Swissfirst-Affäre werden zusätzlich Bestimmungen über Verhaltensregeln für die Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen (Governance) in die Revisionsvorlage aufgenommen. Zum einen werden die Anforderungen betreffend Integrität und Loyalität von Pensionskassenverantwortlichen präzisiert und zum anderen werden die Bestimmungen hinsichtlich Eigengeschäften, Interessenskonflikten, Retrozessionszahlungen und Offenlegung neu gefasst. Dabei stehen folgende Anpassungen im Vordergrund: Verbot von parallel running, zwingende Ablieferung von Retrozessionszahlungen an die Vorsorgeeinrichtung sowie Vorabprüfung von bestimmten Geschäften durch die Revisionsstelle.

Die Revisionsvorlage enthält auch eine Serie von Massnahmen für ältere Arbeitnehmende. Arbeitnehmende, die über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten, sollen durch Beiträge in die berufliche Vorsorge die späteren Leistungen verbessern können. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse werden diese Massnahmen zum Teil modifiziert: Im Gegensatz zum Vernehmlassungsprojekt soll die Möglichkeit zur Weiterversicherung nicht nur für Personen gelten, die aufgrund ihrer früheren beruflichen Laufbahn Beitragslücken haben. Zudem sollen die Beiträge paritätisch von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden bezahlt werden.

 
 
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