Bern, 29.08.2007 - Der Bundesrat hat einen Bericht zur Überschussverteilung in der beruflichen Vorsorge seit 2003 verabschiedet. Der Bericht kommt zum Schluss, dass sich die Transparenz in diesem Bereich seit der 1. BVG-Revision 2004 verbessert hat.
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat den Bundesrat am 30. April 2007 ersucht, ihr zuhanden der Arbeitsgruppe BVG-Überschussverteilung einen Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen aus ihrer Inspektion zur Überschussverteilung in der beruflichen Vorsorge und über die Vollzugswirkung der Transparenzvorschriften zukommen zu lassen. Der nun vorliegende Bericht wurde vom Bundesamt für Sozialversicherungen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Privatversicherungen erstellt. Er zeigt insbesondere auf, wie sich die Situation bei der Überschussverteilung und der Transparenz in diesem Bereich gegenüber den Verhältnissen vor 2004 verbessert hat, nachdem im Rahmen der 1. BVG-Revision auf den 1.4.2004 grundlegende neue rechtliche Bestimmungen zur beruflichen Vorsorge in Kraft getreten waren
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