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16.12.2009

Berufliche Vorsorge: Finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2008

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15.10.2009

Berufliche Vorsorge: Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG an die Preisentwicklung auf den 1. Januar 2010

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14.10.2009

Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz bleibt bei 2%

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07.10.2009

Freizügigkeitsleistung auch für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

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19.12.2008

Berufliche Vorsorge: Finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2007

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22.10.2008

Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz wird auf 2% gesenkt

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09.10.2008

Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge an die Preisentwicklung auf den 1. 1. 2009

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26.09.2008

Anpassung der AHV/IV-Renten, neue Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge

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19.09.2008

Berufliche Vorsorge: Anpassung der Anlagebestimmungen

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11.10.2007

Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG an die Preisentwicklung auf den 1. Januar 2008

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05.09.2007

Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz wird auf 2.75% angehoben

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29.08.2007

Bericht zur Überschussverteilung in der beruflichen Vorsorge

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15.06.2007

Strukturreform in der beruflichen Vorsorge: Botschaft zur Verstärkung der Aufsicht

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28.03.2007

BVG: Regelungen beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung werden geklärt...

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28.02.2007

Verstärkung der Aufsicht inder beruflichen Vorsorge

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22.11.2006

Senkung des BVG-Umwandlungssatzes: Bundesrat verabschiedet Botschaft 

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19.10.2006

Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG an die Preis-entwicklung 

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29.09.2006

Eingetragene Partnerschaft und berufliche Vorsorge: Anpassung der bestehenden Verordnungen

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NEWS 29.09.2006    Eingetragene Partnerschaft und berufliche Vorsorge:

 
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Der Bundesrat hat die Verordnung über die Umsetzung des Bundesgesetzes vom 18. Juni 2004 über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (PartG) in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge verabschiedet. Eingetragene Partnerinnen und Partner sollen in der zweiten und dritten Säule Ehepaaren gleichgestellt werden. Die neuen im PartG und der Verordnung festgehaltenen Bestimmungen treten per 1. Januar 2007 in Kraft.

Das Partnerschaftsgesetz stellt die eingetragene Partnerschaft der Ehe gleich. Für den Bereich der AHV, der IV und der anderen Sozialversicherungen ist dieser Grundsatz im neuen Artikel 13a des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) verankert. Die geltenden diesbezüglichen Bestimmungen bedürfen folglich keiner Änderung. In der zweiten und dritten Säule hingegen findet das ATSG keine Anwendung. Daher muss in die Verordnungen aufgenommen werden, dass eingetragene Partnerinnen und Partner verheirateten oder - bei gerichtlicher Auflösung der Partnerschaft - geschiedenen Paaren gleichgestellt sind.

Stirbt bei gleichgeschlechtlichen Paaren eine der eingetragenen Personen hat der überlebende Partner oder die überlebende Partnerin zu gleichen Bedingungen Anspruch auf Hinterlassenenleistungen wie verwitwete Ehegatten. Für den Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung oder den vorzeitigen Bezug des Altersguthabens bedarf es der schriftlichen Zustimmung des eingetragenen Partners oder der eingetragenen Partnerin. Im Falle einer gerichtlichen Auflösung der eingetragenen Partnerschaft verhält es sich wie bei einer Scheidung: Das Altersguthaben wird hälftig zwischen den eingetragenen Personen aufgeteilt.

Mit der Verordnung über die Umsetzung des PartG in der beruflichen Vorsorge werden die folgenden vier Verordnungen angepasst:

  • Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEFV)
  • Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZV)
  • Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2)
  • Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3)

 
 
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